Kurzfristig abgesagte Termine sorgen für einen erheblichen Verdienstausfall, da die entstandenen Lücken oftmals nicht kurzfristig nachbesetzt werden können. Entstehende Fahrtkosten werden im Hundetraineralltag i.d.R. auf mehrere Kunden verteilt, sodass Ihnen als Einzelperson weniger oder gar keine Fahrtkostenzuschläge entstehen.
Entfallen Trainings plötzlich, entsteht hier eine Lücke in der Kostenumlegung.
Daher gilt folgende Regelung:
Trainingsabsage durch den Kunden |
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Innerhalb 1 Woche vor dem Termin |
Kostenfrei |
innerhalb 48h vor dem Termin |
50% des Trainingspreises |
innerhalb 24h vor dem Termin |
80% des Trainingspreises |
Innerhalb 16h vor dem Termin |
100% des Trainingspreises |
Absagen aufgrund höherer Gewalt wie Sturm, Starkregen oder Corona-Lockdown sind kostenfrei.